1. |
Allgemeines / Vertragsabschluß |
1.1 |
Für unsere Leistungen in den Bereichen Baugrund, Geologie, Hydrologie, Umwelt und Altlasten gelten die Bestimmungen der VOB, VOL, VOF und HOAI, die in unseren Räumen in ihrer jeweils gültigen Fassung eingesehen werden können. |
1.2 |
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1.3 |
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Andere Geschäftsbedingungen als die unsrigen werden ausdrücklich ausgeschlossen. |
1.4 |
Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften, sowie auf unseren Internetseiten gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert und die Gebrauchsfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. |
1.5 |
Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Waren durch den Kunden zustande. |
1.6 |
Die Übertragung von Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der GSG Geologie-Service GmbH. |
2. |
Preise und Zahlungsbedingungen |
2.1 |
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen
entsprechend der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen
Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen
liegen. |
2.2 |
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. |
2.3 |
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. |
2.4 |
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß geringere Aufwendungen oder ein geringerer Schaden
entstanden sind. |
2.5 |
Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt. |
3. |
Lieferfrist |
3.1 |
Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf
abgesandt wird. |
3.2 |
Die Lieferfrist verlängert sich ggfs. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. |
3.3 |
Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. |
3.4 |
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hemmnisse werden wir in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitteilen. |
3.5 |
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4. |
Lieferung, Versand, Gefahrenübergang |
4.1 |
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungsverpflichtungen als selbständige Lieferungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen. |
4.2 |
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt. |
5. |
Rückgabebelehrung |
5.1 |
Rückgaberecht |
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GSG Geologie-Service GmbH |
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5.2 |
Rückgabefolgen |
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung B wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre B zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang. |
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6. |
Eigentumsvorbehalt |
6.1 |
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache nach Mahnung zurückzuverlangen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt
kein Rücktritt vom Vertrag. |
6.2 |
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu benachrichtigen. |
6.3 |
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. |
6.4 |
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns. |
6.5 |
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenforderungen) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. |
7. |
Gewährleistung / Haftungsausschluss |
7.1 |
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7.2 |
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart- oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Der Verkäufer hat ferner Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. |
7.3 |
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der GSG Geologie-Service GmbH selbst vornimmt, oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden. |
7.4 |
Der Käufer ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB. |
7.5 |
Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. |
7.6 |
Sind wir zur Ersatzlieferung nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. |
7.7 |
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. |
7.8 |
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7.9 |
Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
8. |
Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen |
8.1 |
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wurden. |
8.2
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Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Ertrag eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß geringere Aufwendungen oder ein geringerer Schaden nicht entstanden sind. |
9. |
Software, Literatur |
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Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an. |
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10. |
Verwendung von Kundendaten |
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. |
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11. |
Ausfuhrgenehmigung |
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12. |
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht |
12.1 |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten bzw. dem Kunden und uns gilt, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, deutsches Recht unter Einschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Gerichtsstand ist Würzburg. |
12.2 |
Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. |