Allgemeine Geschäftsbedingungen der GSG Geologie-Service GmbH
1. |
Allgemeines / Vertragsabschluß |
1.1 |
Für unsere Leistungen in den Bereichen Baugrund, Geologie, Hydrologie, Umwelt und Altlasten gelten die Bestimmungen der VOB, VOL, VOF und HOAI, die in unseren Räumen in ihrer jeweils gültigen Fassung eingesehen werden können. |
1.2 |
|
1.3 |
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. |
1.4 |
Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften, sowie auf unseren Internetseiten gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. |
1.5 |
Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Waren durch den Kunden zustande. |
1.6 |
Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der GSG Geologie-Service GmbH. |
2. |
Preise und Zahlungsbedingungen |
2.1 |
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, sind
Preisänderungen entsprechend der vorgenannten Regelung zulässig, wenn
zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs
Wochen liegen. |
2.2 |
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. |
2.3 |
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. |
2.4 |
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß geringere Aufwendungen oder ein geringerer Schaden
entstanden sind. |
2.5 |
Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt. |
3. |
Lieferfrist |
3.1 |
Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf
abgesandt wird. |
3.2 |
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. |
3.3 |
Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. |
3.4 |
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hemmnisse werden wir in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitteilen. |
3.5 |
Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. |
4. |
Lieferung, Versand, Gefahrenübergang |
4.1 |
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungsverpflichtungen als selbständige Lieferungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen. |
4.2 |
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt. |
4.3 |
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen dem Spediteur, dem Frachtführer, oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. |
5. |
Umtausch bzw. Rücknahme |
|
Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei beschädigter Originalverpackung
ist ausgeschlossen. |
|
6. |
Eigentumsvorbehalt |
6.1 |
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache nach Mahnung zurückzuverlangen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt
kein Rücktritt vom Vertrag. |
6.2 |
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu benachrichtigen. |
6.3 |
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. |
6.4 |
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns. |
6.5 |
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises ( einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenforderungen) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. |
7. |
Gewährleistung / Haftungsausschluss |
7.1 |
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlingen etc und anderen Verbrauchsmaterialien. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den
Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die
Haftung ausgeschlossen. |
7.2 |
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart- oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. |
7.3 |
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der GSG Geologie-Service GmbH selbst vornimmt, oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden. |
7.4 |
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. |
7.5 |
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur
oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. |
7.6 |
Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. |
7.7 |
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. |
7.8 |
|
8. |
Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen |
8.1 |
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wurden. |
8.2
|
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Ertrag eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß geringere Aufwendungen oder ein geringerer Schaden nicht entstanden sind. |
9. |
Software, Literatur |
|
Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung
ausdrücklich an. |
|
10. |
Verwendung von Kundendaten |
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. |
|
11. |
Ausfuhrgenehmigung |
|
|
|
12. |
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht |
12.1 |
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und uns gilt, auch
wenn dieser seinen Firmensitz im Ausland hat, deutsches Recht unter
Einschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
Gerichtsstand ist Würzburg. |
12.2 |
Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. |
V. 2.6: GSG Geologie-Service GmbH,
Würzburg, den 01.12.2001.
Sitz der Gesellschaft: 97080 Würzburg, Am Sand 9
HRB 6713, Geschäftsführer: Dipl.-Geol. Markus Mentele